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Modernisierungsaufwendung durch Aufrechnung

OVG BerlinOVG 2 B 34.8211.02.1983GE 1983, 753

§ 11 AMVOB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Modernisierungsaufwendung durch Aufrechnung; Altbauwohnung; Preisbindung; Modernisierungszuschlag; Aufrechnung; Badewanne

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

1. Die Aufwendungen des Vermieters für Modernisierungsaufwendungen gem. § 11 AMVOB können auch im Wege der Aufrechnung erbracht werden.

2. Der Austausch einer vorhandenen Badewanne durch eine Schürzenbadewanne stellt keine Modernisierung dar.

3. Modernisierungsbedingter Mietausfall zählt nicht zu den Modernisierungskosten.