Modernisierungsaufwendung durch Aufrechnung
OVG BerlinOVG 2 B 34.8211.02.1983GE 1983, 753
§ 11 AMVOB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Modernisierungsaufwendung durch Aufrechnung; Altbauwohnung; Preisbindung; Modernisierungszuschlag; Aufrechnung; Badewanne
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
1. Die Aufwendungen des Vermieters für Modernisierungsaufwendungen gem. § 11 AMVOB können auch im Wege der Aufrechnung erbracht werden.
2. Der Austausch einer vorhandenen Badewanne durch eine Schürzenbadewanne stellt keine Modernisierung dar.
3. Modernisierungsbedingter Mietausfall zählt nicht zu den Modernisierungskosten.