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Modernisierungsaufwand ohne Dauerwirkung

VG BerlinVG 14 A 196.82 199.82 -07.02.1983GE 1983, 755

§ 11 AMVOB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Modernisierungsaufwand ohne Dauerwirkung; Altbauwohnraum; Modernisierungszuschlag; Folgekosten; Provisorium; Isolierglasfenster

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

1. Die Kosten für die Umschaltung von Gewerbezuleitungen im Rahmen der Verstärkung einer Elektrosteigeleitung gehören zu den umlagefähigen Modernisierungskosten.

2. Der Austausch von Kastendoppelfenstern gegen ein Isolierglasfenster stellt keine Modernisierung dar.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Der Bekl. hat im Rahmen der Verstärkung der Steigeleitung zu Unrecht einen Betrag von 166,41 DM nicht berücksichtigt. Zwar handelt es sich dabei um Kosten, die lediglich für eine kurzfristige Maßnahme, nämlich das Umschalten von vier vorhandenen Gewerbezuleitungen, im Rahmen der Arbeiten an den Steigeleitungen ohne Fortwirkung auf Dauer angefallen sind. Sie waren jedoch eine notwendige Folge der Verstärkung der Steigeleitungen, da sie der Versorgung der Anlage während der Bauzeit dienten. Folgerichtig hat der Bekl. auch Kosten für die Erstellung von Provisorien zur Versorgung der Anlage während der Bauzeit anerkannt. Das Umschalten der vier vorhandenen Gewerbezuleitungen stand ebenfalls in unmittelbarem Zusammenhang mit den Gesamtarbeiten und war notwendig.

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