Modernisierungsankündigung
AG Neukölln2 C 563/8601.12.1986MM 1987, 220
§ 541 b Abs. 2 BGB
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Modernisierungsankündigung; Erhöhung des Mietzinses/Modernisierungsankündigung; zu erwartende Mietzinserhöhung/Modernisierungsankündigung; Mitteilung von der zu erwartenden Erhöhung des Mietzinses/Modernisierungsankündigung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Eine Mitteilung über bevorstehende Baumaßnahmen, die keine greifbare Größe der Kosten, die voraussichtlich auf die Mieter entfallen werden, enthält, ist keine wirksame Modernisierungsankündigung iSd. § 541 b Abs. 2 BGB zu sehen.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Vgl. LG Berlin - 65 S 67/86 -, Urt. v. 19.9.1986, S. ...