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Modernisierungsankündigung

AG Neukölln2 C 563/8601.12.1986MM 1987, 220

§ 541 b Abs. 2 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Modernisierungsankündigung; Erhöhung des Mietzinses/Modernisierungsankündigung; zu erwartende Mietzinserhöhung/Modernisierungsankündigung; Mitteilung von der zu erwartenden Erhöhung des Mietzinses/Modernisierungsankündigung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Eine Mitteilung über bevorstehende Baumaßnahmen, die keine greifbare Größe der Kosten, die voraussichtlich auf die Mieter entfallen werden, enthält, ist keine wirksame Modernisierungsankündigung iSd. § 541 b Abs. 2 BGB zu sehen.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. LG Berlin - 65 S 67/86 -, Urt. v. 19.9.1986, S. ...