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Modernisierung/Isolierglasfenster in Bad und Küche

AG Charlottenburg3 C 184/8725.08.1987MM 1988, 248

§ 541 b BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Modernisierung/Isolierglasfenster in Bad und Küche; Modernisierung/Isolierglasfenster; Isolierglasfenster/Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters/keine vor Ablauf der Überlegungsfrist bei Modernisierung; Überlegungsfrist/Voraussetzung für Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters/keine bei Isolierglasfenster in Bad und Küche; Bad/Isolierglasfenster keine Wertverbesserung; Küche/Isolierglasfenster keine Wertverbesserung; Kammer/Isolierglasfenster keine Wertverbesserung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

1. Vor Ablauf der Kündigungsüberlegungsfrist nach § 541 b Abs. 2 Satz 2 BGB steht dem Vermieter kein Anspruch auf Duldung baulicher Maßnahmen zu.

2. Der Einbau von Isolierglasfenstern in Küche, Bad und Kammer stellt keine Wertverbesserung dar, wenn wegen der geringen Größe der Räume ein nachhaltiger Energiespareffekt nicht erzielt werden kann.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. zum LS Nr. 2: LG Berlin - 61 S 202/88 -, Urt. v. 20.10.1988; AG Charlottenburg - 3 C 184/87 -, Urt. v. 12.8.1987 /LS Nr. 2; AG Charlottenburg - 12 b C 97/88 -, Urt. v. 10.6.1988

Modernisierung/Isolierglasfenster in Bad und Küche — AG Charlottenburg 3 C 184/87 — vera