Modernisierung
BGB § 559 Abs.1; AMVOB § 11 Abs.1
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Modernisierung; Isolierglasfenster; Küche
Leitsätze
häufig von der Redaktion verfasst
1. Der Einbau eines isolierverglasten Fensters in der Küche ist eine Wertverbesserung.
2. Die Mietpreisstelle entscheidet nach § 11 Abs. 6 AMVOB auch über den Grund eines Modernisierungszuschlages.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Entgegen der Rechtsansicht der Bekl. ist der hier allein wesentliche Einbau eines isolierverglasten Fensters in der Küche als Wertverbesserung im Sinne des § 11 Absatz 1 AMVOB anzusehen, da auch für eine Küche der Wohnwert durch den erhöhten Schallschutz und die erhöhte Wärmedäm mung verbessert wird. Im übrigen sieht sich das Gericht an der Überprüfung des Vorliegens des Grundes und der Höhe eines Modernisierungszuschla ges durch den rechtsbeständigen Bescheid der Preistelle für Mieten des Be zirksamts Charlottenburg von Berlin vom 4.12.1986 zu Wohn 312 - 252/86 gehindert, da entgegen den zitierten Rechtsansichten die Neufassung des Absatzes VI des § 11 AMVOB keine Änderung der Rechtslage bedeutet, sondern nur eine redaktionelle Änderung darstellt. Durch diese redaktionel le Änderung ist der Preisstelle nicht die Befugnis zur bindenden Entschei dung über den Grund eines Modernisierungszuschlages entzogen worden.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung von Dieter Blümmel: Die von der ZK 65 geäußerten Rechtsansichten sind nach meiner Auffassung zwar zutreffend; dennoch be stand für die Kammer Zwang, das Problem des Einbaus isolierverglaster Fenster in die Küche dem Kammergericht zum Rechtsentscheid vorzulegen, da insofern eine Divergenzrechtsprechung vorliegt (vgl. ZK 62, GE 1984, 871). Das gilt im Prinzip auch für die zweite entschiedene Rechtsfrage, ob wohl es sich dabei um auslaufendes Recht handelt, das allerdings wegen der anhängigen Verfahren für eine längere Übergangszeit doch noch von Bedeutung ist.