Modernisierung
BGB § 554 Abs. 2 Satz 1 ; § 541b Abs. 1 Satz 1 a.F.
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Modernisierung; Wertverbesserung; Umstellung einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Umstellung einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung ist keine Wertverbesserung.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die ursprünglich vom Vermieter mietvertraglich geschuldete und bereitgestellte Leistung war eine Wohnung mit Ofenheizung. Daran änderte sich zunächst auch nichts dadurch, daß der Rechtsvorgän ger der Beigeladenen mit Zustimmung des Kl. die Wohnung mit einer Gasetagenheizung ausstattete. Denn durch die Verpflichtung des früheren Mieters, die Anlage bei Auszug aus der Wohnung zu entfer nen, behielt die Wohnung den Standard "Ofenheizung". Erst durch die Übernahme der Heizungsanlage durch den Kl. (Übernahmevertrag vom 1. November 1978) wandelte sich seine Leistungsbereitstellung um. Er bot nunmehr eine Wohnung mit Gasetagenheizung und begehrte für diese und für andere Moder nisierungsmaßnahmen einen Wertverbesserungszuschlag, den er mit der Mieterhöhungserklärung vom 13. November 1978 geltend machte.
Bei dem gebotenen Vergleich des jeweils vom Vermieter gestellten Wohnungsstandards ist demzufolge eine Gasetagenheizung einerseits mit einer zentralen Ölheizungsanlage andererseits gegenüberzu stellen.
Zu Recht ist der Bekl. davon ausgegangen, dass bei objektiver Betrachtung keine meßbare Gebrauchs werterhöhung der streitigen Wohnung dadurch erfolgt ist, dass die ursprünglich vorhandene Beheizungs möglichkeit durch die zentrale Heizungsanlage ersetzt worden ist. Beide Arten der Beheizung sind für den Mieter hinsichtlich des Bedienungsaufwandes gleich günstig und bequem. Jedoch bietet eine Etagenheizung gegenüber der nur einheitlich zu betreibenden Heizungsanlage die Möglichkeit, den Verbrauch und die Raumtemperatur individuell zu gestalten.