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Modernisierung

AG Wedding12 C 296/9019.11.1990GE 1991, 255

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Modernisierung; Umstellung von Ofenheizung auf Zentralheizung; Umstellung von Ölzentralwarmwasserversorgung auf Gaswarmwasserversorgung; Gebrauchswertsteigerung; Kostenbelastung; Wohnwertverbesserung; Duldungspflicht

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Im Rahmen einer Modernisierung muß bei der Wahl zwischen den verschiedenen Möglichkeiten von Gas-, Öl- und Fernheizung ein an § 242 BGB zu messendes Verhältnis zwischen der Gebrauchswertsteigerung und der zu erwartenden Kostenbelastung des Mieters bestehen.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Der Bekl. wendet auch zu Unrecht ein, daß durch den Einbau der gasbefeuerten Zentralheizungs- und Warmwasserversorgungsanlage für ihn kein Wohnwertzuwachs eingetreten sei. Daß die Umstellung von Ofenheizung auf Zentralheizung grundsätzlich eine erhebliche Wohnwertverbesserung darstellt, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Darüber streiten auch die Parteien nicht. Bezüglich der Wahl des Vermieters zwi-schen den verschiedenen Möglichkeiten von Gas-, Öl- und Fernwärmeheizung muß ein an § 242 BGB zu messendes Verhältnis zwischen der Ge brauchswertsteigerung und der zu erwartenden Kostenbelastung der Mie-ter bestehen. Dieses Verhältnis ist nach Auffassung des Gerichts im vor-liegenden Fall gewahrt. Die Kl. hat unwidersprochen vorgetragen, daß nur die Umstellung auf Gaswärmeversorgung finanziell förderungsfähig ist. Diese finanzielle und/oder politische Entscheidung hat der Mieter zu dul-den. Die Kl. hat weiter unwidersprochen vorgetragen, daß eine Trennung zwischen - vorhandener - Ölzentralwarmwasserversorgung und - einzurichtender - Gaszentralheizungsanlage wirtschaftlich und technisch unmöglich ist. Danach hat der Bekl. die Umstellung auch der Ölzentralwarmwasseranlage auf Gas als notwendige Folge der Umstellung von Ofenheizung auf Zentralheizung zu dulden. Die augenblickliche Kostenmehrbelastung bei Gas gegenüber Öl vermag wegen der Preisschwankungen bei beiden Rohprodukten an diesem Ergebnis nichts zu ändern.