Mitverschulden bei verspäteter Rückgabe
BGHVIII ZR 96/8711.05.1988GE 1988, 721; NJW 1988, 2665
§ 254, § 557 BGB
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Mitverschulden bei verspäteter Rückgabe; Rückgabe der Mietsache, Entschädigungsanspruch des Vermieters, Vorenthaltung der Mietsache, Mitverschulden des Vermieters
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
§ 254 BGB ist auf den Entschädigungsanspruch aus § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht anwendbar.