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Mitverschulden bei verspäteter Rückgabe

BGHVIII ZR 96/8711.05.1988GE 1988, 721; NJW 1988, 2665

§ 254, § 557 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Mitverschulden bei verspäteter Rückgabe; Rückgabe der Mietsache, Entschädigungsanspruch des Vermieters, Vorenthaltung der Mietsache, Mitverschulden des Vermieters

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

§ 254 BGB ist auf den Entschädigungsanspruch aus § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht anwendbar.