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Mietzinssenkung

BGHVIII ZR 34/8526.02.1986MDR 1986, 749; NJW-RR 1986, 944

§ 812 Abs. 1 Satz 2 (2. Alternative) BGB, § 566 BGB, § 126 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Mietzinssenkung; Rückforderung wegen mangelnder Zweckerreichung; Ungerechtfertigte Bereicherung des Mieters; Mietänderungsvertrag, fehlende Schriftform; Mietzinssenkung, vertragliche wegen Änderung der Vertragsdauer; Vertragsdauer u. Mietzinssenkung; Beendigung des Mietverhältnisses; Zweckverfehlung, Mietzinssenkung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Sagt der Vermieter dem Mieter bei Abschluß eines Mietänderungsvertrages im Hinblick auf die Verlängerung der Vertragsdauer eine Mietzinssenkung zu, so kann er die Differenz zwischen der ursprünglichen und der ermäßigten Miete nachfordern, wenn der Mieter unter Berufung auf die fehlende Schriftform des Änderungsvertrages das Mietverhältnis vorzeitig kündigt.