Mietzinssenkung
§ 812 Abs. 1 Satz 2 (2. Alternative) BGB, § 566 BGB, § 126 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Mietzinssenkung; Rückforderung wegen mangelnder Zweckerreichung; Ungerechtfertigte Bereicherung des Mieters; Mietänderungsvertrag, fehlende Schriftform; Mietzinssenkung, vertragliche wegen Änderung der Vertragsdauer; Vertragsdauer u. Mietzinssenkung; Beendigung des Mietverhältnisses; Zweckverfehlung, Mietzinssenkung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Sagt der Vermieter dem Mieter bei Abschluß eines Mietänderungsvertrages im Hinblick auf die Verlängerung der Vertragsdauer eine Mietzinssenkung zu, so kann er die Differenz zwischen der ursprünglichen und der ermäßigten Miete nachfordern, wenn der Mieter unter Berufung auf die fehlende Schriftform des Änderungsvertrages das Mietverhältnis vorzeitig kündigt.