Mietzinserhöhung durch Zahlung auf Verlangen
LG Berlin61 S 17/8504.07.1985GE 1986, 451
§ 2 MHG, § 242 BGB, § 305 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Mietzinserhöhung durch Zahlung auf Verlangen; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungsverlangen, unwirksames Zustimmungsbegehren; Zahlung, vorbehaltlose; Angebotsannahme; Einverständniserklärung; Zustimmung; Schriftformklausel
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Hat der Mieter auf ein schriftliches Mieterhöhungsverlangen seines Vermieters, das den Erfordernissen des § 2 MHG nicht entsprach, den verlangten erhöhten Mietzins mehrere - hier fünf - Monate hindurch ohne Vorbehalt gezahlt, so ist durch das Verhalten des Mieters eine Änderung des bisherigen Mietzinses auf der Basis des schriftlichen Mieterhöhungsverlangens zustande gekommen.