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Mietvertrag

LG Berlin63 S 312/8330.03.1984MM 1984, 256

§ 535 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Mietvertrag; Atelier/Vermietung als; Auslegung/des Mietvertrages; Beweislast; Darlegungs- und Beweislast; Geschäftsraummietverhältnis; Mischmietverhältnis; vertragliche/Zweckbestimmung; Wohnraum/Vermietung als Zweckbestimmung/vertragliche

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die Bestimmung der Vermietung zur Benutzung der Mieträume als Atelier zwingt nicht zur Einordnung des Vertrags als Geschäftsraummietverhältnis, sondern kann auch vertragserweiternde Bedeutung im Sinne einer Nutzung der Wohnräume über den reinen Wohngebrauch hinaus haben.