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Mietrückstand, Verschulden

AG Charlottenburg6 C 191/8107.07.1981MM 1982, 6 S. 17

§ 554 Abs. 1 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Mietrückstand, Verschulden; Preisstellenverfahren/Änderungsgrund für fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges; Kündigung/fristlose wegen Mietrückstand; Mietrückstand/Kündigungsgrund; Zahlungsklage/Verhältnis zur fristlosen Kündigung; Zahlungsrückstand/Kündigungsgrund; Verschulden/bei Mietrückstand; fristlose Kündigung/Mietrückstand; preisrechtlich zulässiger Mietzins/bei Streit über Zulässigkeit keine Kündigung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Bei Streit über die Höhe des preisrechtlich zulässigen Mietzinses und längerer Hinnahme (hier: 42 Monate) des geringeren Mietzinses fehlt es in jedem Fall an einem verschuldeten Mietrückstand, so daß eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. AG Tempelhof-Kreuzberg - 7 C 199/87 - Urt. v. 12.5.1987