Mietrückstand, Verschulden
§ 554 Abs. 1 BGB
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Mietrückstand, Verschulden; Preisstellenverfahren/Änderungsgrund für fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges; Kündigung/fristlose wegen Mietrückstand; Mietrückstand/Kündigungsgrund; Zahlungsklage/Verhältnis zur fristlosen Kündigung; Zahlungsrückstand/Kündigungsgrund; Verschulden/bei Mietrückstand; fristlose Kündigung/Mietrückstand; preisrechtlich zulässiger Mietzins/bei Streit über Zulässigkeit keine Kündigung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Bei Streit über die Höhe des preisrechtlich zulässigen Mietzinses und längerer Hinnahme (hier: 42 Monate) des geringeren Mietzinses fehlt es in jedem Fall an einem verschuldeten Mietrückstand, so daß eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Vgl. AG Tempelhof-Kreuzberg - 7 C 199/87 - Urt. v. 12.5.1987