Mietrechtsübergang durch Kauf
LG Berlin64 S 288/8308.02.1984GE 1984, 867
§ 571 BGB, § 535 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Mietrechtsübergang durch Kauf; Grundstücksveräußerung; Eintritt des Erwerbers; Veräußerungstatbestand; Erwerbstatbestand; Darlegungslast
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Wer seine Berechtigung zur Geltendmachung von Mietzinsansprüchen behauptet, muß seine Aktivlegitimation durch eine lückenlose Kette von Veräußerungstatbeständen, ausgehend vom ursprünglichen Vermieter über sämtliche Zwischenerwerber bis zum jetzigen Eigentümer beweisen, wobei der jeweilige Erwerbstatbestand konkret zu bezeichnen ist.