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Mietrechtsübergang durch Kauf

LG Berlin64 S 288/8308.02.1984GE 1984, 867

§ 571 BGB, § 535 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Mietrechtsübergang durch Kauf; Grundstücksveräußerung; Eintritt des Erwerbers; Veräußerungstatbestand; Erwerbstatbestand; Darlegungslast

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Wer seine Berechtigung zur Geltendmachung von Mietzinsansprüchen behauptet, muß seine Aktivlegitimation durch eine lückenlose Kette von Veräußerungstatbeständen, ausgehend vom ursprünglichen Vermieter über sämtliche Zwischenerwerber bis zum jetzigen Eigentümer beweisen, wobei der jeweilige Erwerbstatbestand konkret zu bezeichnen ist.