Mietnomadentum als Betrug
StGB § 263
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Weiß der Mieter bereits bei Vertragsschluß, daß er die Miete nicht zahlen kann und erklärt wahrheitswidrig mittels einer Gefälligkeits-Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, keine Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen zu haben, macht er sich des Betruges schuldig.
Sachverhalt
Wortlaut des Gerichts
Die Angeklagte hat einen Mietvertrag in dem Wissen geschlossen, die Miete nicht bezahlen zu können. Außerdem hat sie wahrheitswidrig mittels einer Gefälligkeits-Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erklärt, aus früheren Mietverhältnissen keine Schulden zu haben. Zum Zeitpunkt der Räumung waren 6.300 Euro Mietschulden aufgelaufen. Nachdem dem Vermieter bekannt wurde, daß die Mietschuldnerin zuvor in zwei anderen Wohnungsgenossenschaften ganz erhebliche Mietschulden hinterlassen hatte, hatte er Strafantrag gestellt. Das Amtsgericht Tiergarten hat die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt und ihr die Verfahrenskosten auferlegt.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die Angeklagte ist verheiratet und hat zwei Kinder, welche in ihrem Haushalt leben. Ihren Beruf gibt sie mit "bundesdeutsche Hausfrau" an. Die Angeklagte lebt vom Arbeitslosengeld II. Monatlich erhält sie 899 Euro für sich und die Kinder ausbezahlt. Bislang mußte sie einmal wegen eines Verstoßes gegen das Ausländergesetz in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro bestraft werden.
Am 9. April 2003 schloß die Angeklagte mit der Berliner Wohnungsbaugesellschaft ... einen Mietvertrag über die 3-Zimmer-Wohnung Nr. 103 in der L.Straße in Berlin ab. Die Miete sollte 449,94 Euro betragen. Die Angeklagte wußte bereits bei Vertragsschluß, daß sie die Miete nicht würde zahlen können. Gleichwohl erklärte sie bewußt wahrheitswidrig, daß sie aus früheren Mietverhältnissen keine Schulden habe, indem sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einer Bekannten vorlegte, bei der sie kurze Zeit zuvor gewohnt hatte, und dabei den Eindruck hervorrief, daß dies eine abschließende Mietschuldenfreiheitsbescheinigung über alle bisherigen Mietverhältnisse sei. In Wahrheit bestanden aus einem früheren Mietverhältnis Verbindlichkeiten in Höhe von über 10.000 Euro. Der Angeklagten war klar, daß sie die neue Wohnung nicht bekommen hätte, wenn sie dies offenbart hätte. In der Folgezeit zahlte die Angeklagte die Miete nicht. Es entstanden Kosten in Höhe von über 9.000 Euro, worin 6.300 Euro offene Mietforderungen enthalten sind.
Danach hat sich die Angeklagte wegen Betruges gemäß § 263 StGB strafbar gemacht.
Bei der Strafzumessung war zugunsten der Angeklagten ihr Teilgeständnis zu bewerten sowie der Umstand, daß sie zur Tatzeit nicht vorbestraft war. Strafverschärfend mußten sich die Schadenshöhe und die in der Hauptverhandlung zum Ausdruck kommende Dreistigkeit der Angeklagten auswirken. Im Ergebnis erschien die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten geboten. Diese konnte, da es sich um die erste Freiheitsstrafe handelte, gemäß § 56 Abs. 1 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht hofft, daß allein die Verhängung der Strafe Warnung genug ist und die Angeklagte sich künftig straffrei führen wird.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Das Mietnomadentum hat nicht nur eine zivilrechtliche, sondern auch eine strafrechtliche Seite. Wer einen Mietvertrag unterschreibt, wohl wissend, daß er die Miete nicht bezahlen kann, macht sich wegen Betrugs strafbar. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte jetzt eine Mietnomadin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.
Der Fall
Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts
Eine Mietnomadin, die von monatlich 899 Euro Arbeitslosengeld II lebte, unterzeichnete einen Mietvertrag zu einer Miete von fast 450 Euro. Sie wußte bei Vertragsschluß, daß sie die Miete nicht zahlen konnte. Außerdem legte sie eine "getürkte" Bescheinigung vor, daß sie keine Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen habe. Es entstand der vermietenden Genossenschaft ein Schaden von über 9.000 Euro. Die Wohnungsgenossenschaft stellte Strafantrag.
Das Urteil
Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte die Mietnomadin wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die es allerdings aufgrund der Gesamtumstände zur Bewährung aussetzte. Sie hätte bereits bei Vertragsschluß gewußt, daß sie die Miete nicht würde zahlen können, und außerdem wahrheitswidrig erklärt, aus früheren Mietverhältnissen keine Schulden zu haben, obwohl tatsächlich Verbindlichkeiten in Höhe von über 10.000 Euro bestanden.
Anmerkung
Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts
Wenn solche Mietschulden im Rahmen einer Straftat (hier: Betrug) entstanden sind, bietet sich möglicherweise auch eine weitere Feststellungsklage an, um eine mögliche Restschuldbefreiung bezüglich der Forderungen im Rahmen einer Privatinsolvenz zu verhindern.