Mietnebenkosten, Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängige, Kosten, unverhältnismäßig hohe, Aufwand, unverhältnismäßiger, Verbrauchserfassungsgeräte, Ausstattung zur Verbrauchserfassung
VG BerlinVG 14 A 255.8626.05.1988GE 1989, 839
§ 259 BGB, § 11 Abs. 1 Nr. 1 a HeizkostenV
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, der den Vermieter von der Verpflichtung befreit, eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung von Heizkosten anzubringen, liegt im Regelfall jedenfalls dann vor, wenn das Haus mit neuen Heizkörpern ausgestattet werden müßte, um verbrauchsabhängig abzurechnen (zu § 11 Abs. 1 Ziff. 1 a HeizkostenV).