veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Mietminderung wegen schlechter Antennenleistung

AG Schöneberg12 C 354/8708.12.1987GE 1988, 361

§ 537 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Mietminderung wegen schlechter Antennenleistung; Mietzinsminderung; Mangel der Mietsache; Fernsehempfang; Antennenleistung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zur Mietminderung wegen schlechten Fernsehempfangs.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Bekl. können mit Erfolg eine Minderung von 10 % der Kaltmiete wegen schlechten Fernsehempfangs auch für die Zeit vom 1. Januar 1985 bis 31. März 1985 vornehmen. Aus dem Vorbringen der Kl. ergibt sich nicht, daß in diesem Zeitraum der Fernsehempfang noch in Ordnung war. Dagegen spricht die von den Bekl. eingereichte Korrespondenz. Daß die an der Antennenbuchse gemessenen Werte innerhalb der Toleranz gewesen seien, spricht nicht zwingend für einen guten Fernsehempfang. Immerhin ist es zu einer von den Kl. (d. h. der Hausverwaltung) veranlaßten Reparatur gekommen, die bei Vorliegen bloß unerheblicher Störungen des Fernsehempfangs nicht verständlich wäre. Außerdem haben die Kl. selbst eine Minderung für die Zeit vom 1. April 1985 bis 30. Juni 1986 anerkannt, ohne plausibel zu erklären, weshalb eine Minderung für die Zeit davor nicht in Betracht kommt. Aufgrund ihres Anerkenntnisses sind die Kl. ferner an die Höhe der Minderung gebunden und können die Minderungsbeträge nicht mit Erfolg nachträglich anders verteilen.