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Mietfortsetzungsverlangen (Geltendmachung)

LG Berlin61 S 196/8621.08.1986GE 1986, 965

§ 564 c Abs. 1 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Mietfortsetzungsverlangen (Geltendmachung); Räumungsklage; Mietfortsetzungsanspruch als Einwendung; Mietverhältnis auf Zeit; Geltendmachung, gerichtliche

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der sich aus § 564 c Abs. 1 BGB ergebene Anspruch des Mieters auf Fortsetzung des Mietverhältnisses kann gegenüber der Räumungsklage nur im Wege der Widerklage geltend gemacht werden.

Mietfortsetzungsverlangen (Geltendmachung) — LG Berlin 61 S 196/86 — vera