Mietfortsetzungsverlangen (Geltendmachung)
LG Berlin61 S 196/8621.08.1986GE 1986, 965
§ 564 c Abs. 1 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Mietfortsetzungsverlangen (Geltendmachung); Räumungsklage; Mietfortsetzungsanspruch als Einwendung; Mietverhältnis auf Zeit; Geltendmachung, gerichtliche
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der sich aus § 564 c Abs. 1 BGB ergebene Anspruch des Mieters auf Fortsetzung des Mietverhältnisses kann gegenüber der Räumungsklage nur im Wege der Widerklage geltend gemacht werden.