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Mieterschutz bei gewerblicher Zwischenvermietung

BGHVIII ARZ 16/8121.04.1982MM 1982, 11 S. 13; NJW 1982, 1696, RiM 1, 596

§§ 556 BGB, 242 BGB, 556 a BGB, 564 b BGB, § 57 a ZVG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Mieterschutz bei gewerblicher Zwischenvermietung; Beendigung des Mietverhältnisses; Gewerblicher Zwischenmieter; Bauherrenmodell, Räumungsanspruch; Räumungsanspruch gegenüber Untermieter; Mieterschutz; Kündigungsschutz

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

1. Hat ein Wohnungseigentümer seine Eigentumswohnung an ein Vermietungsunternehmen zur Untervermietung zu Wohnzwecken vermietet, so kann ihm nach Kündigung des Hauptmietvertrages der aus § 556 Abs. 3 BGB auf Räumung der Eigentumswohnung in Anspruch genommene Untermieter den Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensetzen, soweit dem Untermieter gegenüber einer Kündigung des Untervermieters Schutzrechte aus den §§ 556 a, 564 b BGB zustehen würden, es sei denn, daß dem Untermieter bei Abschluß des Untermietvertrages bekannt war, daß sein Vermieter nicht Wohnungseigentümer ist.

2. Das gilt auch, wenn ein Ersteher des Wohnungseigentums den Vertrag mit der Vermietungsgesellschaft nach § 57 a ZVG kündigt und dann gegen den Untermieter aus § 556 Abs. 3 BGB vorgeht.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. RE des OLG Karlsruhe - 9 RE Miet 3/82 - vom 4.7.1983, S. ...