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Mietermehrheit/Rückforderung von Abstand

AG Tempelhof-Kreuzberg10 C 427/8724.11.1987MM 1988, 153

§ 535

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Mietermehrheit/Rückforderung von Abstand; Mietermehrheit; Mietermehrheit/Abstand; Abstand/Mietermehrheit; Aktivlegitimation/Mietermehrheit

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Bei Mietermehrheit ist auch ein einzelner Mieter aktivlegitimiert, sofern er unter Hinweis auf die - ihn als Leistenden ausweisende - Quittung unwidersprochen ein eigenes Rückforderungsrecht behauptet (hier: Rückforderung einer Abstandszahlung).