Mietermehrheit/Rückforderung von Abstand
AG Tempelhof-Kreuzberg10 C 427/8724.11.1987MM 1988, 153
§ 535
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Mietermehrheit/Rückforderung von Abstand; Mietermehrheit; Mietermehrheit/Abstand; Abstand/Mietermehrheit; Aktivlegitimation/Mietermehrheit
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Bei Mietermehrheit ist auch ein einzelner Mieter aktivlegitimiert, sofern er unter Hinweis auf die - ihn als Leistenden ausweisende - Quittung unwidersprochen ein eigenes Rückforderungsrecht behauptet (hier: Rückforderung einer Abstandszahlung).