Mietermäßigung
§ 535 BGB, § 242 BGB
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Mietermäßigung; Mietermäßigung - Widerruf; Widerruf einer Mietermäßigung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Vermieter, der dem Mieter eine Mietermäßigung wegen schwerer Vermietbarkeit der Wohnung eingeräumt hat, darf auch bei einem Widerrufsvorbehalt diese Ermäßigung nicht allein deswegen widerrufen, weil der Mieter von seinem Recht auf Kürzung der Miete Gebrauch gemacht hat.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Zwar scheint die Kl. nach dem Wortlaut des Mietvertrages jederzeit berechtigt, die Ermäßigung zu widerrufen, da ihr Widerrufsrecht danach an keinerlei Bedingungen geknüpft ist.
Der Widerruf ist jedoch im vorliegenden Fall rechtsmißbräuchlich und verstößt gegen Treu und Glauben i.S. v. § 242 BGB.
Die Kl. hat nicht bestritten, daß der Widerruf der Ermäßigung ausschließlich aus Verärgerung der Kritik des Bekl. an ihrer Mietberechnung erfolgte. Der Widerruf hat demnach Strafcharakter und ist schon deshalb nicht gerechtfertigt.
Im übrigen durfte sich der Bekl. auch ohne explizite vertragliche Fixierung darauf verlassen, daß die Kl. an der Ermäßigung des Mietzinses so lange festhalten werde, wie deren Voraussetzung - die schwere Vermietbarkeit der Wohnung - fortdauern würde. An dieser Voraussetzung hat sich selbst nach dem Vortrag der Kl. nichts geändert.
Dann aber ist die Kl. an dem Ursprungsvertrag festzuhalten. ...