veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist

OLG Hamm30 REMiet 2/8630.12.1986GE 1987, 339; RiM 2, 1791

§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MHG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist; Mieterhöhung/vorfristige Erklärung; Mieterhöhungsverlangen/vorfristiges; Jahresfrist/Einhaltung; Wartefrist/Mieterhöhung; Mieterhöhungsverlangen/Wirksamkeit der verfrühten; Wirksamkeit/des verfrühten Mieterhöhungsverlangens; Jahreswartefrist/Mieterhöhungsverlangen

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Es besteht kein Anlaß, von dem Rechtsentscheid des OLG Oldenburg vom 4. Dezember 1981 (RES § 2 MHG Nr. 16) abzuweichen.

Ein vor Ablauf der Jahresfrist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MHG gestelltes Mieterhöhungsverlangen, in dem eine Erhöhung ab einem Zeitpunkt nach Ablauf der Jahresfrist begehrt wird, ist nicht unwirksam.

Die Fristen nach §§ 2 Abs. 3 und 4 MHG, 9 Abs. 1 MHG werden jedoch nicht früher in Lauf gesetzt als bei einer unmittelbar nach Ablauf der Jahresfrist abgegebenen Erklärung.

Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist — OLG Hamm 30 REMiet 2/86 — vera