Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist
OLG Frankfurt a. M.20 RE Miet 1/8825.03.1988GE 1988, 407; RiM 2, 1929
§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MHG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist; Mieterhöhung/vorfristige Erklärung; Mieterhöhungsverlangen/vorfristiges; Jahresfrist/Einhaltung; Wartefrist/Mieterhöhung; Mieterhöhungsverlangen/Wirksamkeit des verfrühten; Wirksamkeit/des verfrühten Mieterhöhungsverlangens; Jahreswartefrist/Mieterhöhungsverlangen
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ein vor Ablauf der Jahresfrist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MHG gestelltes Mieterhöhungsverlangen, in dem eine Erhöhung ab einem Zeitpunkt nach Ablauf der Jahresfrist begehrt wird, ist nicht unwirksam. (Anschluß an die Rechtsentscheide des OLG Oldenburg vom 4.12.1981 - 5 UH 4/81 und OLG Hamm vom 30.12.1986 - 30 RE Miet 2/86).