Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist
BayObLGREMiet 4/8830.06.1989BayObLGZ 1989 Nr. 45; GE 1989, 881
§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MHG; § 2 Abs. 3 Satz 2 MHG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist; Mieterhöhung/Wartefrist; Wartefrist/Mieterhöhung; Jahreswartefrist/Mieterhöhungsverlangen; Mieterhöhungsverlangen, Teilzustimmung, Teilwirksamkeit, Nachholung
Rechtsentscheid
häufig von der Redaktion verfasst
War das einer Klage vorausgegangene Mieterhöhungsverlangen nur teilweise wirksam und ist der Mieter auf Grund dessen im ersten Rechtszug verurteilt worden, der Erhöhung des Mietzinses auf einen geringeren als den vom Vermieter verlangten Betrag zuzustimmen, so steht der Nachholung eines Mieterhöhungsverlangens im Berufungsverfahren eine Jahreswartefrist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 MHG) nicht entgegen.