veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist

BayObLGREMiet 4/8830.06.1989BayObLGZ 1989 Nr. 45; GE 1989, 881

§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MHG; § 2 Abs. 3 Satz 2 MHG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist; Mieterhöhung/Wartefrist; Wartefrist/Mieterhöhung; Jahreswartefrist/Mieterhöhungsverlangen; Mieterhöhungsverlangen, Teilzustimmung, Teilwirksamkeit, Nachholung

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

War das einer Klage vorausgegangene Mieterhöhungsverlangen nur teilweise wirksam und ist der Mieter auf Grund dessen im ersten Rechtszug verurteilt worden, der Erhöhung des Mietzinses auf einen geringeren als den vom Vermieter verlangten Betrag zuzustimmen, so steht der Nachholung eines Mieterhöhungsverlangens im Berufungsverfahren eine Jahreswartefrist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 MHG) nicht entgegen.

Mieterhöhungsverlangen/Wartefrist — BayObLG REMiet 4/88 — vera