Mieterhöhungserklärung/Beifügung der Wirtschaftlichkeitsberechnung
§ 10 Abs. 1 WoBindG
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Mieterhöhungserklärung/Beifügung der Wirtschaftlichkeitsberechnung; Wirtschaftlichkeitsberechnung/Beifügung zur Mieterhöhungserklärung; unvollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung/Unwirksamkeit der Mieterhöhung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Eine Mieterhöhungserklärung, die eine unvollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung (Fehlen der Angabe über die Erträge des Grundstücks sowie der Erläuterung der prozentualen Aufteilung der Belastungen) beigefügt wird, ist unwirksam.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
... Unbegründet ist die Berufung in bezug auf die Erhöhungserklärung vom 10.1.84. Sie entspricht nicht § 10 Abs. 1 Wohnungsbindungsgesetz, da die beigefügte Wirtschaftlichkeitsberechnung unvollständig ist. Es fehlt einmal die Angabe über die Erträge des Grundstücks (Gewerberaum- und Wohnungsmieten, §§ 3, 31 Nr. 4 zweite Berechnungsverordnung. Zum anderen sind in der Berechnung für einige Belastungs-Posten jeweils 61 % der Kosten angesetzt. Es fehlt jedoch die Erläuterung, wie diese Zahl zustande kommt und worauf die übrigen 39 % entfallen.
Nicht nachvollziehbar ist, aus welchem Grund diese 39 % nicht auch bei den übrigen Rechnungsposten berücksichtigt sind. Da § 10 Abs. 1 Wohnungsbindungsgesetz nicht nur eine Berechnung und Erläuterung der Mieterhöhung verlangt, sondern außerdem, daß eine vollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung beigefügt wird, ist die Erklärung unwirksam.