Mieterhöhung/Wohnflächenberechnung
§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MHG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Mieterhöhung/Wohnflächenberechnung; Preisfreier Wohnraum/Wohnflächenberechnung; Mietzinserhöhung/Wohnflächenberechnung; Mieterhöhungsverlangen/Wohnflächenberechnung; Wohnfläche/Berechnung bei Mieterhöhung; Wohnflächenberechnung/Mieterhöhung; Balkonflächen/Ansatz bei Wohnfläche
Rechtsentscheid
häufig von der Redaktion verfasst
Bei einem Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 MHG ist die Wohnfläche weder nach dem Normblatt DIN 283 noch nach der Zweiten Berechnungsverordnung oder einer anderen Rechtsvorschrift zu berechnen; vielmehr ist sie jeweils nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Balkonflächen können dabei höchstens mit der Hälfte ihrer tatsächlichen Fläche angesetzt werden.