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Mieterhöhung/Sachverständigengutachten

OLG Braunschweig1 UH 1/8119.04.1982RiM 1, 643

§ 2 Abs. 2 Satz 3 MHG

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Mieterhöhung/Sachverständigengutachten; Sachverständigengutachten für Mieterhöhungserklärung/Beifügung; Mieterhöhungsverlangen/Sachverständigengutachten; Sachverständigengutachten/Mieterhöhung; Begründungsmittel/Sachverständigengutachten; Beifügung/des Sachverständigengutachtens der Mieterhöhungserklärung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Dem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 MHG, das sich auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stützt, ist das Gutachten im vollen Wortlaut beizufügen.

Es genügt weder, daß in dem Mieterhöhungsverlangen auf das Ergebnis des Gutachtens verwiesen und dem Mieter die Einsichtnahme angeboten wird, noch, daß der Mieter nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens bei einem Beauftragten des Vermieters von dem Inhalt des Gutachtens Kenntnis nimmt, auch wenn dies innerhalb der Frist des § 2 Abs. 2 MHG geschieht.