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Mieteransprüche nach Zurücklassen von Einrichtungen

BGHVIII ZR 136/8613.05.1987GE 1987, 1045; MDR 1987, 927; NJW 1987, 2861

§ 812 BGB, § 823 BGB, § 558 BGB, § 547 a BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Mieteransprüche nach Zurücklassen von Einrichtungen; Beendigung des Mietverhältnisses; Einrichtungen des Mieters, Wegnahmerecht; Wegnahmerecht, Verjährung; Eigentumsverlust, des Mieters an Einbauten nach Auszug; Eigentumsverlust, Bereicherungsanspruch; Eigentumsverlust, Schadensersatzanspruch

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Ist der Anspruch des Mieters auf Duldung der Wegnahme von Einrichtungen verjährt, so stehen ihm Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüche wegen Eigentumsverlusts daran gegen den Vermieter auch dann nicht zu, wenn dieser das Grundstück mit den eingebauten Einrichtungen veräußert (Ergänzung zu BGHZ 81, 146).