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Mieter als Kläger bei Zweckentfremdung

OVG BerlinOVG 2 B 22.7523.04.1976GE 1977, 20

§ 3 Abs. 2, 2 ZwVbVO

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zum Anspruch des Mieters auf Zweckentfremdungsgenehmigung.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Beide Kl. werden von den ergangenen Bescheiden, insbesondere von der in ihnen enthaltenen Auflage, betroffen. Im Verhältnis zum Bekl. ist zwar nur die Kl. zu 2. zahlungspflichtig. Auch der Kl. zu 1. kann aber als Mieter der zweckentfremdeten Wohnung kraft eigenen Antragsrechts im Verwaltungsverfahren (vgl. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 ZwVbVO) sowie demgemäß als Adressat der ergangenen Bescheide geltend machen, daß ihm ein Anspruch auf Genehmigung der Zweckentfremdung ohne Auflage zustehe, zumal er die Ausgleichsabgabe wirtschaftlich zu tragen hat.