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Mieteinigung durch jahrelange Zahlung der vom Vermieter geforderten Modernisierungszuschläge

AG Neukölln6 C 156/8310.05.1983GE 1983, 575

§ 305 BGB, § 11 Abs. 1 AMVOB § 11 Abs. 6 AMVOB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Mieteinigung durch jahrelange Zahlung der vom Vermieter geforderten Modernisierungszuschläge; Vertragsänderung, stillschweigende Mietzinshöhe, Einigung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Modernisierungszuschläge können auch stillschweigend vereinbart werden.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die vom Kl. geforderte Miete ist bis zur Feststellung ihrer Unzulässigkeit zulässig. Bezüglich der in der Miete enthaltenen Wertverbesserungszuschläge, ist zu bemerken, daß diese durch Einigung Inhalt der Miete geworden sind. Eine derartige, zumindest stillschweigende Einigung liegt in der vorbehaltslosen Zahlung der entsprechenden Mietbeträge über einen längeren Zeitraum.

Der Kl. hat unwidersprochen vorgetragen, daß die entsprechenden Mietzahlungen über mindestens ein Jahr lang hinweg geleistet wurden. Bei einem derartigen langen Zeitraum schließt sich das Gericht der Meinung der Literatur und Rechtsprechung an, daß insoweit eine stillschweigende Einigung über die entsprechenden Mieterhöhungen vorliegt.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

(vgl. auch den negativen RE des KG - 8 W REMiet 988/82 - vom 24.5.1982 in RiM S. ... .)