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Mehrwertsteuer auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung

LG Berlin29 S 53/8807.03.1989GE 1989, 475

§ 249 BGB, § 326 BGB, § 536 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Mehrwertsteuer auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Schadensersatzanspruch, Umfang, Mehrwertsteuer bei Schadensersatz, Schönheitsreparaturen, Schadensersatz wegen Nichtausführung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Schadenersatzanspruch wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen beinhaltet auch die auf die Mängelbeseitigung entfallende Mehrwertsteuer.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

... Die Bekl. schulden darüber hinaus noch Schadensersatz für nicht ordnungsgemäß durchgeführte Schönheitsreparaturen gemäß § 326 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 3 Nr. 2 des Mietvertrages.

Die Bekl. haben der Kl. auch die auf die Mängelbeseitigung entfallende Mehrwertsteuer zu zahlen. Anhaltspunkte für die Annahme, die Kl. könnte die Mehrwertsteuer zum Vorsteuerabzug verwenden (vgl. BGH, NJW 1972, 1460), sind nicht ersichtlich. Die Kl. ist deshalb nicht darauf zu verweisen, erst nach Bezahlung der Arbeiten die darauf entfallende Mehrwertsteuer gerichtlich geltend zu machen.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. zum Problem der Mehrwertsteuer Meier, GE 5/1989, 222.

Mehrwertsteuer auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung — LG Berlin 29 S 53/88 — vera