Mangel
BGB § 535 Abs. 1 Satz 2 ; § 536 a.F.
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Mangel; Altbau; Schallisolierung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der vertragsgemäße Zustand einer Altbauwohnung hinsichtlich der Schallisolierung kann nicht an den Normen gemessen werden, die zur Zeit der Errichtung des Hauses noch nicht existiert haben.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Hinsichtlich der vom Kl. behaupteten Lärmbelästigungen durch das Restaurant steht dem Kl. ein Anspruch - auch im Hinblick auf den Hilfsantrag - nicht zu. Der vertragsgemäße Zustand einer Altbauwohnung hinsichtlich ihrer Schallisolierung kann nicht an den Normen ge messen werden, die zur Zeit der Errichtung des Hauses noch nicht existiert haben. Denn der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zustand des Hauses den jeweils neuesten baulichen Anforderungen anzupassen.