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Mangel

LG Berlin62 S 40/9001.10.1990GE 1991, 251

BGB § 535 Abs. 1 Satz 2 ; § 536 a.F.

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Mangel; Altbau; Schallisolierung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der vertragsgemäße Zustand einer Altbauwohnung hinsichtlich der Schallisolierung kann nicht an den Normen gemessen werden, die zur Zeit der Errichtung des Hauses noch nicht existiert haben.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Hinsichtlich der vom Kl. behaupteten Lärmbelästigungen durch das Restaurant steht dem Kl. ein Anspruch - auch im Hinblick auf den Hilfsantrag - nicht zu. Der vertragsgemäße Zustand einer Altbauwohnung hinsichtlich ihrer Schallisolierung kann nicht an den Normen ge messen werden, die zur Zeit der Errichtung des Hauses noch nicht existiert haben. Denn der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zustand des Hauses den jeweils neuesten baulichen Anforderungen anzupassen.