Leitungsverstopfungs-Klausel
OLG Hamm4 REMiet 10/8119.05.1982RiM 1, 617
§ 536 BGB, § 548 BGB, § 9 AGBG, § 11 AGBG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Leitungsverstopfungs-Klausel; Formularmietvertrag; Wohnraummietvertrag; Leitungsverstopfung, Klausel; Formularklausel, Abflußreinigung; Instandsetzungspflicht; Verstopfung von Leistungen; Gebrauch, vertragsgemäßer, Verschlechterung der Mietsache, Haftung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Bestimmung eines vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrages über Wohnraum, nach der, wenn bei Kanal- oder Leitungsverstopfungen in dem Hause, in dem sich die Mietwohnung befindet, der Verursacher des Schadens nicht ermittelt werden kann, alle Mieter anteilig für die Kosten der Schadensbehebung haften, ist unwirksam.