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Leitungsverstopfungs-Klausel

OLG Hamm4 REMiet 10/8119.05.1982RiM 1, 617

§ 536 BGB, § 548 BGB, § 9 AGBG, § 11 AGBG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Leitungsverstopfungs-Klausel; Formularmietvertrag; Wohnraummietvertrag; Leitungsverstopfung, Klausel; Formularklausel, Abflußreinigung; Instandsetzungspflicht; Verstopfung von Leistungen; Gebrauch, vertragsgemäßer, Verschlechterung der Mietsache, Haftung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die Bestimmung eines vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrages über Wohnraum, nach der, wenn bei Kanal- oder Leitungsverstopfungen in dem Hause, in dem sich die Mietwohnung befindet, der Verursacher des Schadens nicht ermittelt werden kann, alle Mieter anteilig für die Kosten der Schadensbehebung haften, ist unwirksam.

Leitungsverstopfungs-Klausel — OLG Hamm 4 REMiet 10/81 — vera