Leerstand von unvermietbarem Wohnraum
VG BerlinVG 13 A 304.8202.03.1983GE 1984, 233
§ 1 ZwVbVO
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Leerstand von unvermietbarem Wohnraum; Mietpreisbindung, Altbau; Zweckentfremdungsverbot; Leerstand von Wohnungen; Vermietungspflicht
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Vermieter ist aufgrund von § 1 Abs. 1 ZwVbVO verpflichtet, Altbauwohnraum zu einer geringeren als der preisrechtlich zulässigen Miete zu vermieten, wenn sich für die preisrechtlich zulässige Miete keine Mietinteressenten finden.