Lebensunterhalt durch Untervermietung
BayObLGAllg. Reg. 20/7021.07.1970RiM 1, 43
§ 556 a BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Lebensunterhalt durch Untervermietung; Wohnraummietverhältnis; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Widerspruch des Mieters; Mieterschutz, Härteklausel; Sozialklausel; Härtegründe, Untervermietung; Untervermietung als Verdienstquelle; Lebensunterhalt, Untervermietung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Bezieht der Mieter aus der teilweisen Untervermietung der Wohnung sein wesentliches Einkommen, so kann dies einen Widerspruch gegen die Kündigung nur rechtfertigen, wenn Besonderheiten hinzutreten, so daß sich insgesamt der Verlust der Wohnung als Härte im Sinne § 556 a Abs. 1 BGB darstellt.