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Lebensunterhalt durch Untervermietung

BayObLGAllg. Reg. 20/7021.07.1970RiM 1, 43

§ 556 a BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Lebensunterhalt durch Untervermietung; Wohnraummietverhältnis; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Widerspruch des Mieters; Mieterschutz, Härteklausel; Sozialklausel; Härtegründe, Untervermietung; Untervermietung als Verdienstquelle; Lebensunterhalt, Untervermietung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Bezieht der Mieter aus der teilweisen Untervermietung der Wohnung sein wesentliches Einkommen, so kann dies einen Widerspruch gegen die Kündigung nur rechtfertigen, wenn Besonderheiten hinzutreten, so daß sich insgesamt der Verlust der Wohnung als Härte im Sinne § 556 a Abs. 1 BGB darstellt.

Lebensunterhalt durch Untervermietung — BayObLG Allg. Reg. 20/70 — vera