Laminatfußboden kein wohnwerterhöhendes Merkmal
Berliner Mietspiegel
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ein Laminatfußboden durchschnittlicher Qualität in den Wohnräumen ist kein wohnwerterhöhendes Merkmal im Sinne des Berliner Mietspiegels.
(Leitsatz der Redaktion)
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
In der Sache [...] liegt der Kammer die Zustimmung der Bekl. und die Ablehnung der Kl. zum Kompromissvorschlag der Kammer hinsichtlich der Beurteilung der Ortsüblichkeit der verlangten Miete vor. Die Kammer weist in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die Entscheidung der hiesigen Zivilkammer 65 zur Gleichwertigkeit von Laminat und Parkett als Bodenbelag bekannt ist. Die hiesige Kammer wird dieser Rechtsprechung nicht folgen. Bei Parkett handelt es sich um einen mehrschichtigen Bodenbelag aus Echtholz, bei Parkett um einen mehrschichtigen Bodenbelag, dessen oberste Schicht gewöhnlich aus einem Dekorpapier mit Melaminharz-Overlay besteht. Dieses entspricht in Haptik und bezüglich des Wohnklimas nicht den Eigenschaften eines Holzfußbodens, ganz davon abgesehen, dass auch das Wissen des Benutzers, es handele sich bei Parkett um Echtholz, zu einem insgesamt besseren Image von Parkett führt.
Nach dem Vergleichsvorschlag der Kammer waren in der oberen Mietspiegelspanne also 0,21 €/m2 dem Mittelwert hinzuzurechnen, den Vorstellungen der Kl. zufolge (1 x neutral, 1 x negativ, 3 x positiv) 0,42 €/m2. Im Ergebnis ergäbe sich eine monatliche Differenz von 17,86 €. Es wird nochmals angefragt, ob die Kl. wegen dieses abweichenden Betrages tatsächlich die streitige Fortsetzung des Berufungsverfahrens wünscht, was weitere erhebliche Kosten verursachen dürfte, die diesen Betrag um ein Vielfaches übersteigen dürften, zumal dann auch alle streitigen Punkte zu klären wären und eine erheblich geringere ortsübliche Vergleichsmiete als Ergebnis festzustellen sein könnte.
Es besteht nochmals Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme binnen zwei Wochen. Kommt ein Vergleich nicht zustande, wird Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt werden.