Länge der Räumungsfrist
§ 721 ZPO
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Länge der Räumungsfrist; Räumungsfrist, Bemessung; Wohnraum, Räumung von; Ersatzwohnung, Frist für Beschaffung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Zur Bemessung einer Räumungsfrist.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die Gewährung einer Räumungsfrist bis zum 30. September 1988 durch das Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Neukölln vom 10. August 1988 war nicht ermessensfehlerhaft. Die Räumungsfrist von etwa 5 Wochen erscheint auch bei Berücksichtigung des Mietzinsrückstandes des Bekl. angemessen, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich eine anderweitige Wohnung anstelle der jetzigen Wohnung im Hause des Kl. zu beschaffen. Dies ist in einem kürzeren Zeitraum als anerkannt schon angesichts der Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt aber nicht zu schaffen.