veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Kündigungswirkungen entfallen nicht durch Wohlverhalten des Mieters

BGHVIII ZR 265/8623.09.1987GE 1988, 137

§ 554 a BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Kündigungswirkungen entfallen nicht durch Wohlverhalten des Mieters; Gewerbemietverhältnis; positive Vertragsverletzung; Vertragsverletzung, schuldhafte; Mietzahlungen, ständig unpünktliche; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, fristlose; Abwicklungsschuldverhältnis; Wohlverhalten nach Kündigung; Zahlungsrückstände, Tilgung nach Kündigung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Ist der Vermieter von Gewerberaum berechtigt, das Mietverhältnis gemäß § 554 a BGB fristlos zu kündigen, weil der Mieter ihm durch ständige unpünktliche Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrage die Fortsetzung unzumutbar gemacht hat, und kündigt er aus diesem Grunde alsbald, so verliert die Kündigung ihre Wirksamkeit durch nachträgliche Tilgung der Zahlungsrückstände nicht.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. auch BGH - VIII ZR 156/86 - Urt. v. 16.9.1987 in GE 88, 139