Kündigungswirkungen entfallen nicht durch Wohlverhalten des Mieters
§ 554 a BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Kündigungswirkungen entfallen nicht durch Wohlverhalten des Mieters; Gewerbemietverhältnis; positive Vertragsverletzung; Vertragsverletzung, schuldhafte; Mietzahlungen, ständig unpünktliche; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, fristlose; Abwicklungsschuldverhältnis; Wohlverhalten nach Kündigung; Zahlungsrückstände, Tilgung nach Kündigung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ist der Vermieter von Gewerberaum berechtigt, das Mietverhältnis gemäß § 554 a BGB fristlos zu kündigen, weil der Mieter ihm durch ständige unpünktliche Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrage die Fortsetzung unzumutbar gemacht hat, und kündigt er aus diesem Grunde alsbald, so verliert die Kündigung ihre Wirksamkeit durch nachträgliche Tilgung der Zahlungsrückstände nicht.
Leitsatz
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Anmerkung: Vgl. auch BGH - VIII ZR 156/86 - Urt. v. 16.9.1987 in GE 88, 139