Kündigungsfrist
§ 565 BGB, § 564 b Abs. 4 BGB
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Schlagwörter zur Erschließung
Kündigungsfrist; Kündigungsfrist - bei befristetem Mietvertrag mit Verlängerungsklausel; Einliegerwohnung - Kündigungsfrist; befristeter Mietvertrag - Kündigungsfrist; Verlängerungsklausel
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Bei einem befristeten Mietverhältnis mit Verlängerungsklausel verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist entsprechend der Dauer des Mietverhältnisses.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die von den Parteien wirksam vereinbarte Verlängerungsklausel in § 2 des Mietvertrages (vgl. hierzu LG Berlin in Ge 1980, S. 23/24) hat zum Inhalt, daß das Mietverhältnis sich jeweils um ein Jahr verlängern sollte, sofern eine der Mietvertragsparteien nicht zuvor unter Einhaltung der jeweils geltenden vertraglichen und der durch die Länge der Mietzeit gesetzlich verlängerten Kündigungsfrist gemäß § 565 Abs. 2 Satz 2 BGB widersprach. Die danach geltende Kündigungsfrist verlängerte sich gemäß § 564 b Abs. 4 Satz 1 und 2 BGB um weitere drei Monate (vgl. 5. Aufl., Anm. B 534), so daß die Kündigungsfrist insgesamt 15 Monate betrug.