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Kündigungsfrist

LG Berlin63 T 3/8512.04.1985MM 1986, 30

§ 565 BGB, § 564 b Abs. 4 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Kündigungsfrist; Kündigungsfrist - bei befristetem Mietvertrag mit Verlängerungsklausel; Einliegerwohnung - Kündigungsfrist; befristeter Mietvertrag - Kündigungsfrist; Verlängerungsklausel

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Bei einem befristeten Mietverhältnis mit Verlängerungsklausel verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist entsprechend der Dauer des Mietverhältnisses.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die von den Parteien wirksam vereinbarte Verlängerungsklausel in § 2 des Mietvertrages (vgl. hierzu LG Berlin in Ge 1980, S. 23/24) hat zum Inhalt, daß das Mietverhältnis sich jeweils um ein Jahr verlängern sollte, sofern eine der Mietvertragsparteien nicht zuvor unter Einhaltung der jeweils geltenden vertraglichen und der durch die Länge der Mietzeit gesetzlich verlängerten Kündigungsfrist gemäß § 565 Abs. 2 Satz 2 BGB widersprach. Die danach geltende Kündigungsfrist verlängerte sich gemäß § 564 b Abs. 4 Satz 1 und 2 BGB um weitere drei Monate (vgl. 5. Aufl., Anm. B 534), so daß die Kündigungsfrist insgesamt 15 Monate betrug.