Kündigungserklärung bei mehreren Vermietern oder Mietern
§ 564 BGB, § 432 BGB, § 9 AGBG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Kündigungserklärung bei mehreren Vermietern oder Mietern; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungserklärung; Mietermehrheit; Vermietermehrheit; Kündigungsempfänger; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularklausel
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Sind in einem Mietverhältnis mehrere Vermieter oder Mieter vorhanden, so muß die Kündigung von allen Kündigenden an alle
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Sind in einem Mietverhältnis mehrere Vermieter oder Mieter vorhanden, so muß die Kündigung von allen Kündigenden an alle Kündigungsempfänger ausgesprochen werden. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam und hat weder Einzel- noch Gesamtwirkung (vgl. Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 4. Aufl. Anm. B 44 mit weiteren Nachweisen). Eine hiervon abweichende Betrachtung rechtfertigt sich auch nicht aus der sogenannten Bevollmächtigungsklausel in § 18 des Mietvertrages, denn diese Klausel gilt nach allgemeiner Auffassung (vgl. OLG Schleswig in WuM 1983 Seite 130) nicht für die Abgabe von Kündigungserklärungen, sondern nur für Erklärungen im Rahmen des fortbestehenden Mietverhältnisses.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Vgl. bereits: Urt. v. 26.1.1984 - 62 S 174/83 und LG Berlin - 64 S 183/84 -, Urt. v. 11.12.1984