Kündigung wegen Fehlbelegung
§ 564 b Abs. 1 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Kündigung wegen Fehlbelegung; Fehlbelegung/Kündigungsgrund; Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b Abs. 1 BGB bei Fehlbelegung; Kündigung/wegen Fehlbelegung; Sozialwohnung/Kündigung bei Fehlbelegung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ist eine Sozialwohnung an einen Nichtberechtigten i.S. des Wohnungsbindungsgesetzes vermietet worden, ohne daß ein konkreter Anhalt für die Annahme besteht, der Vermieter habe bei Vertragsabschluß die fehlende Berechtigung des Mieters gekannt, so besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung dieses Mietverhältnisses (§ 564 b Abs. I BGB), wenn später die zuständige Behörde die Kündigung verlangt und dem Vermieter andernfalls erheblich (wirtschaftliche) Nachteile wegen Verstoßes gegen das Wohnungsbindungsgesetz androht.