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Kündigung/Schadensersatz bei unberechtigter Kündigung

AG Schöneberg3 C 256/8530.05.1985MM 1986, 81 f.

§ 564 BGB, § 276 BGB, § 254 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Kündigung/Schadensersatz bei unberechtigter Kündigung; Anwaltskosten - bei unberechtigter Kündigung; Kündigung - unberechtigte als positive Vertragsverletzung; positive Vertragsverletzung - durch unberechtigte Kündigung; Mitverschulden - des Mieters an unberechtigter Kündigung seitens des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Entstehen dem Mieter durch eine unberechtigte Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, hat ihm der Vermieter diese Kosten zu erstatten.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Im Hinblick auf die fristlose Kündigung durch den Bekl. kann die Kl. einen weiteren Betrag aus dem Institut der sogenannten positiven Vertragsverletzung verlangen. Nach Auffassung des Gerichts stellt nämlich eine unberechtigte Kündigung in der Regel eine Vertragsverletzung des Mietverhältnisses dar. Die Unzulässigkeit der ausgesprochenen Kündigung ergibt sich im vorliegenden Fall schon aus der fehlenden Abmahnung im Sinne des § 553 BGB. Nach Auffassung des Gerichts trifft aber die Kl. an dieser Kündigung ein zurechenbares Mitverschulden im Sinne des § 254 BGB. Es kann nämlich nicht übersehen werden, daß die Kl. entgegen den mietvertraglichen Vereinbarungen eine Untervermietung vorgenommen hat. Auch hat die Kl. nicht dargelegt, daß zu ihren Gunsten die Vorschrift des § 549 Abs. 2 BGB eingegriffen hat. Danach entsprach es der Billigkeit, die der Kl. entstandenen Kosten hälftig zwischen den Parteien zu teilen.