Kündigung durch eine Vermieter-Erbengemeinschaft
LG Berlin63 S 211/8211.03.1983GE 1984, 531
§ 564 Abs. 2 BGB, § 747 Satz 2 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Kündigung durch eine Vermieter-Erbengemeinschaft; Mietverhältnis, Kündigung; Vermieter, mehrere; Erbengemeinschaft; Gesamthandsgemeinschaft
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Das Kündigungsrecht für ein Mietverhältnis steht einer Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zu und kann deshalb nur gemeinschaftlich ausgeübt werden.