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Kündigung durch eine Vermieter-Erbengemeinschaft

LG Berlin63 S 211/8211.03.1983GE 1984, 531

§ 564 Abs. 2 BGB, § 747 Satz 2 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Kündigung durch eine Vermieter-Erbengemeinschaft; Mietverhältnis, Kündigung; Vermieter, mehrere; Erbengemeinschaft; Gesamthandsgemeinschaft

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Das Kündigungsrecht für ein Mietverhältnis steht einer Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zu und kann deshalb nur gemeinschaftlich ausgeübt werden.

Kündigung durch eine Vermieter-Erbengemeinschaft — LG Berlin 63 S 211/82 — vera