Kündigung bei Mietverhältnis über Einliegerwohnung
§ 564 b Abs. 4 BGB
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Schlagwörter zur Erschließung
Kündigung bei Mietverhältnis über Einliegerwohnung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung; Kündigungsschutz; Wohngebäude, vom Vermieter selbst bewohnt; Verbindung von Wohnungen; Einliegerwohnung
Rechtsentscheid
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Der Vermieter kann ein Mietverhältnis nach § 564 b Abs. 4 BGB kündigen, wenn in einem Haus mit 3 Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt, der Mieter im Laufe des Mietverhältnisses die dritte Wohnung zum Zweck der einheitlichen Nutzung mit der zunächst angemieteten Wohnung hinzugemietet und die beiden Wohnungen nach außen miteinander verbunden hat, auch wenn diese Umbauarbeiten mit vertretbarem Aufwand jederzeit wieder rückgängig gemacht werden können.