Kündigung
LG Berlin62 S 317/8908.01.1990GE 1990, 541
BGB § 573 Abs. 1 Satz 1 ; § 564b Abs. 1 a.F-
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Kündigung; berechtigtes Interesse; Wohnberechtigung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Recht des Vermieters zur Kündigung gemäß § 564 b Abs. 1 BGB wegen fehlender Wohnberechtigung des Mieters auch dann, wenn er bei Abschluß des Mietvertrages von der fehlenden Wohnberechtigung wußte.