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Kündigung

LG Berlin62 S 317/8908.01.1990GE 1990, 541

BGB § 573 Abs. 1 Satz 1 ; § 564b Abs. 1 a.F-

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Kündigung; berechtigtes Interesse; Wohnberechtigung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Recht des Vermieters zur Kündigung gemäß § 564 b Abs. 1 BGB wegen fehlender Wohnberechtigung des Mieters auch dann, wenn er bei Abschluß des Mietvertrages von der fehlenden Wohnberechtigung wußte.

Kündigung — LG Berlin 62 S 317/89 — vera