Kosten für Sammelheizung
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 535 BGB, § 27 Abs. 1 II. BV
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Kosten für Sammelheizung; Betriebskostenumlage, Formularmietvertrag, Formularklausel, Auslegung, Mietnebenkosten, Sammelheizung, Kosten für
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Für die Entscheidung, ob der Mieter, den vertragsgemäß die "Kosten für Sammelheizung" treffen, schlechthin die in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. BV angeführten, nicht aber die darin nicht angeführten Betriebskosten zu tragen hat, kommt es auf die sinngemäße Anwendung der Anlage 3 für die Auslegung des Begriffs "Kosten für Sammelheizung" jedenfalls dann nicht an, wenn der Vertrag zusätzlich einen Rahmenbetrag (hier ca. 70,-- DM) als überschlägige Berechnung der Inanspruchnahme des Mieters enthält.