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Kosten der Schadenabwendung

LG Berlin64 S 231/8715.12.1987GE 1988, 251

§ 249 BGB, § 276 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Kosten der Schadenabwendung; Positive Vertragsverletzung, Frostschäden, Verhinderung, Wasserrohre, frostfreie, Beheizung, ausreichende, Auszug des Mieters

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Vermieter hat Anspruch auf Ersatz derjenigen Kosten, die ihm entstehen, weil er anstelle des Mieters Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung eines Schadens trifft, für den sonst der Mieter verantwortlich wäre (hier: Heizmaterial zur Beheizung der Wohnung während der Abwesenheit des Mieters).

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Darüber hinaus hat die Kl. gegen die Bekl einen Anspruch auf Zahlung von 40,- DM aus dem Rechtsinstitut der positiven Vertragsverletzung. Die Bekl. hatte im Rahmen ihrer vertraglichen Erhaltungspflichten dafür Sorge zu tragen, daß die Leitungen in der Wohnung während der Frostperiode nicht einfrieren konnten. Zwar ist der unmittelbare Schaden, das Einfrieren der Leitungen, nicht eingetreten, doch gehören zum Schaden im Rechtssinne auch Aufwendungen für die Schadensvorsorge, die der Schädiger bis zur Höhe des Schadens zu ersetzen hat, der ohne Vorsorgemaßnahmen entstanden wäre (BGHZ 32, 284).