Kosten der Modernisierung
§ 11 Abs. 1 AMVOB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Kosten der Modernisierung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Komfortzuschlag; Austausch von Deckenbalken
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Kosten für einen aus statischen Gründen nicht erforderlichen Austausch von Deckenbalken anläßlich wertverbessernder Maßnahmen beim Umbau eines Bades gehören nicht zu den Modernisierungskosten.
Sachverhalt
Wortlaut des Gerichts
Der Kl. hat in der Wohnung des Beigeladenen ein früheres Bad mit einer früheren Speisekammer zu einem Raum vereinigen, den Boden des neuen Raumes durch Einzug neuer Balken verändern und Bad- und Duschinstallation vornehmen lassen. Er wendet sich mit vorliegender Klage gegen die seiner Ansicht nach zu niedrige Festsetzung des Wertverbesserungszuschlags, bei dem die Kosten für den Einzug neuer Balken nicht berücksichtigt worden sind. Die Klage hatte keinen Erfolg.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen hat zu Recht die Verstärkung des Bodens des neugeschaffenen Bades durch den Einzug weiterer Balken nicht als Wertverbesserung anerkannt, denn diese Arbeit war aus statischen Gründen nicht erforderlich und durch den Umbau des Bades nicht bedingt. Es kann deshalb dahinstehen, ob die Balkenerneuerung wegen der Auswirkungen früherer Feuchtigkeitseinwirkungen (Fäulnis) notwendig war oder ob die Arbeiten überflüssig waren.