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Komfortzuschlag ohne vorherige Mieterhöhung

AG Wedding3 C 125/8315.06.1983GE 1983, 819

§ 2 XII. BMG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Komfortzuschlag ohne vorherige Mieterhöhung; Altbauwohnraum; Preisbindung; Mieterhöhung; Komfortzuschlag; Durchlauferhitzer

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die reine Berechtigung des Vermieters zu einer Mieterhöhung nach § 11 AMVOB schließt, wenn er die Berechtigung nicht ausgenutzt hat, die Erhebung des Komfortzuschlages gem. § 2 12. BMG nicht aus.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Unstreitig hat der Einbau des Durchlauferhitzers nicht bereits zu einer Mieterhöhung gemäß § 11 Altbaumietenverordnung Berlin geführt. Da die reine Berechtigung des Bekl. zu einer Mieterhöhung nach § 11 Altbaumietenverordnung aufgrund des Einbaus des Durchlauferhitzers nach dem insofern eindeutigen Wortlaut des § 2 12. Bundesmietengesetz die Erhebung des Komfortzuschlages nicht ausschließen würde, kann dieser unabhängig von der Frage, ob der ursprünglich vorhandene Kohlebadeofen als Erstausstattung die Erhebung eines Komfortzuschlages rechtfertigen würde, erhoben werden.