Komfortzuschlag ohne vorherige Mieterhöhung
§ 2 XII. BMG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Komfortzuschlag ohne vorherige Mieterhöhung; Altbauwohnraum; Preisbindung; Mieterhöhung; Komfortzuschlag; Durchlauferhitzer
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die reine Berechtigung des Vermieters zu einer Mieterhöhung nach § 11 AMVOB schließt, wenn er die Berechtigung nicht ausgenutzt hat, die Erhebung des Komfortzuschlages gem. § 2 12. BMG nicht aus.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Unstreitig hat der Einbau des Durchlauferhitzers nicht bereits zu einer Mieterhöhung gemäß § 11 Altbaumietenverordnung Berlin geführt. Da die reine Berechtigung des Bekl. zu einer Mieterhöhung nach § 11 Altbaumietenverordnung aufgrund des Einbaus des Durchlauferhitzers nach dem insofern eindeutigen Wortlaut des § 2 12. Bundesmietengesetz die Erhebung des Komfortzuschlages nicht ausschließen würde, kann dieser unabhängig von der Frage, ob der ursprünglich vorhandene Kohlebadeofen als Erstausstattung die Erhebung eines Komfortzuschlages rechtfertigen würde, erhoben werden.