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Komfortzuschlag für Ausstattungsmerkmal "Bad"

AG Spandau6 C 93/8330.05.1983GE 1983, 579

§ 11 AMVOB, § 2 Abs. 3 XII. BMG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Komfortzuschlag für Ausstattungsmerkmal "Bad"; Kohlebadeofen; Warmwasserbereiter; Komfortzuschlag

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Ein Kohlebadeofen ist ein besonderer Warmwasserbereiter i.S. des § 2 Abs. 3 12. BMG.