Komfortzuschlag für Ausstattungsmerkmal "Bad"
AG Spandau6 C 93/8330.05.1983GE 1983, 579
§ 11 AMVOB, § 2 Abs. 3 XII. BMG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Komfortzuschlag für Ausstattungsmerkmal "Bad"; Kohlebadeofen; Warmwasserbereiter; Komfortzuschlag
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ein Kohlebadeofen ist ein besonderer Warmwasserbereiter i.S. des § 2 Abs. 3 12. BMG.