Komfortzuschlag für Ausstattungsmerkmal "Bad"
AG Schöneberg12 C 77/8315.04.1983GE 1983, 577
§ 2 Abs. 3 XII. BMG, § 11 AMVOB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Komfortzuschlag für Ausstattungsmerkmal "Bad"; Kohlebadeofen; Warmwasserbereiter; Komfortzuschlag
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ein Kohlebadeofen ist kein Warmwasserbereiter im Sinne des § 2 Abs. 3 XII. BMG.